Rechtsprechung
BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter Eltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LSG Baden-Württemberg, 09.09.1974 - L 9 J 852/70
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Papierfundstellen
- BVerfGE 43, 13
- NJW 1977, 1333
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört zu den selbstverständlichen Verpflichtungen eines Sozialstaates (vgl BVerfGE 35, 202 (236); 40, 121 (133)).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält der allgemeine Gleichheitssatz kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen mit anderen systematischen und sozial-geschichtlichen Zusammenhängen gleich zu regeln (vgl BVerfGE 40, 121 (139f) mit weiteren Nachweisen).
Die nach der Rentenversicherung und der Unfallversicherung geleisteten Waisenrenten, aber auch die entsprechenden Renten der Kriegsopferversorgung (vgl BVerfGE 17, 38 (45f); 29, 57 (66); 40, 121 (139)) haben als Ersatz von Unterhalt für die bezugsberechtigten Waisen jeweils die gleiche Funktion.
Die verschiedene Behandlung einer Waise eines Sozialversicherten und eines Beamten ist zwar noch verfassungsrechtlich hingenommen worden, weil beide Regelungen wegen der besonderen Zweckbestimmung und Grundlage der beamtenrechtlichen Versorgung nicht vergleichbar sind (vgl BVerfGE 21, 329 (349, 352f); 39, 169 (185); 40, 121 (139)).
Soweit sich aus derartigen Überlegungen die sozialpolitische Zielsetzung ergibt, ähnlichen Zwecken dienende soziale Leistungen zu vereinheitlichen, ist es angesichts der Verzweigtheit und Vielgestaltigkeit der historisch ohne einheitlichen Plan gewachsenen Regelungen grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen, in welcher Zeitfolge er die gebotenen Änderungen auf den verschiedenen Einzelgebieten vornehmen will (vgl BVerfGE 40, 121 (140)).
Dies verdeutlicht, daß es insoweit von vornherein an der Vergleichbarkeit fehlt (vgl BVerfGE 40, 121 (141)).
Es liegt dabei im Ermessen des Gesetzgebers, ob er der ihm gegenüber der Vollwaise obliegenden Schutzpflicht durch einen weiteren Ausbau abgeleiteter Ansprüche aus der Sozialversicherung Rechnung trägt oder anderen sozialen Leistungen den Vorzug gibt (vgl BVerfGE 40, 121 (138)).
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Davon abgesehen beruht das System der sozialen Rentenversicherung nicht nur auf dem versicherungsrechtlichen, sondern deutlich auch auf dem fürsorgerischen Prinzip (vgl BVerfGE 17, 1 (8f)).In den Fällen, in denen ein Kind einen Elternteil durch den Tod verliert, kann der Gesetzgeber in der ihm bei der Regelung von Massenerscheinungen erlaubten Typisierung (vgl BVerfGE 13, 230 (236); 17, 1 (11)) davon ausgehen, daß hierdurch die bisherigen Lebensverhältnisse der Halbwaise nicht grundlegend verändert werden.
- BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57
Ladenschlußgesetz I
Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
In den Fällen, in denen ein Kind einen Elternteil durch den Tod verliert, kann der Gesetzgeber in der ihm bei der Regelung von Massenerscheinungen erlaubten Typisierung (vgl BVerfGE 13, 230 (236); 17, 1 (11)) davon ausgehen, daß hierdurch die bisherigen Lebensverhältnisse der Halbwaise nicht grundlegend verändert werden.
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört zu den selbstverständlichen Verpflichtungen eines Sozialstaates (vgl BVerfGE 35, 202 (236); 40, 121 (133)). - BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Die verschiedene Behandlung einer Waise eines Sozialversicherten und eines Beamten ist zwar noch verfassungsrechtlich hingenommen worden, weil beide Regelungen wegen der besonderen Zweckbestimmung und Grundlage der beamtenrechtlichen Versorgung nicht vergleichbar sind (vgl BVerfGE 21, 329 (349, 352f); 39, 169 (185); 40, 121 (139)). - BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Die verschiedene Behandlung einer Waise eines Sozialversicherten und eines Beamten ist zwar noch verfassungsrechtlich hingenommen worden, weil beide Regelungen wegen der besonderen Zweckbestimmung und Grundlage der beamtenrechtlichen Versorgung nicht vergleichbar sind (vgl BVerfGE 21, 329 (349, 352f); 39, 169 (185); 40, 121 (139)). - BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Witwerrente
Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Die nach der Rentenversicherung und der Unfallversicherung geleisteten Waisenrenten, aber auch die entsprechenden Renten der Kriegsopferversorgung (vgl BVerfGE 17, 38 (45f); 29, 57 (66); 40, 121 (139)) haben als Ersatz von Unterhalt für die bezugsberechtigten Waisen jeweils die gleiche Funktion. - Drs-Bund, 05.06.1956 - BT-Drs II/2437
Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Diese Abkehr vom Versicherungsgedanken ist vom Gesetzgeber im Jahre 1957 gewollt gewesen und hatte im ursprünglichen Entwurf zu § 1273 RVO (dem späteren § 1269 RVO ) noch deutlicher Ausdruck gefunden: Es war beabsichtigt, die Waisenrenten in einheitlicher Höhe festzusetzen (vgl Bundestagsdrucksache II/2437 S 18 und 77). - BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht
Auszug aus BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74
Die nach der Rentenversicherung und der Unfallversicherung geleisteten Waisenrenten, aber auch die entsprechenden Renten der Kriegsopferversorgung (vgl BVerfGE 17, 38 (45f); 29, 57 (66); 40, 121 (139)) haben als Ersatz von Unterhalt für die bezugsberechtigten Waisen jeweils die gleiche Funktion.
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher - …
Die sich aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (…vgl BVerfGE 40, 121, 133 = SozR 2400 § 44 Nr. 1; 43, 13, 19 = SozR 2200 § 1280 Nr. 1; 45, 187, 228;… 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BVerfG, Beschluss vom 12.6.1991 - 1 BvR 540/91 - juris RdNr 4; näher dazu unten, 7.).Der Staat ist nach diesen Verfassungsnormen verpflichtet, dem mittellosen Bürger die Existenz sozialrechtlich durch staatliche Fürsorge zu sichern (…vgl BVerfGE 40, 121, 133 = SozR 2400 § 44 Nr. 1; 43, 13, 19 = SozR 2200 § 1280 Nr. 1; 45, 187, 228;… 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1).
Die sich aus diesen Bestimmungen ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordere von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (…vgl BVerfGE 40, 121, 133 = SozR 2400 § 44 Nr. 1; 43, 13, 19 = SozR 2200 § 1280 Nr. 1; 45, 187, 228;… 82, 60, 80 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1).
- VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9
Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für …
Die Fürsorge für Bedürftige gehört zu den selbstverständlichen Verpflichtungen des Sozialstaates (vgl. BVerfGE 5, 85 [198]; 35, 202 [236]; 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 376 [387]); sie besteht gegenüber deutschen und ausländischen Staatsangehörigen gleichermaßen (…vgl. BVerfGE 132, 134 [159] Rn. 63) und ist vom Antragsgegner auch im Rahmen der Gebührenbemessung nach Art. 21 Abs. 3 Satz 1 KG zu berücksichtigen.d) Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört - wie bereits mehrfach hervorgehoben - zu den selbstverständlichen Verpflichtungen des Sozialstaats (vgl. BVerfGE 5, 85 [198]; 35, 202 [236]; 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 376 [387]).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört zu den selbstverständlichen Pflichten eines Sozialstaats (BVerfGE 40, 121 (133); 43, 13 (19)).
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02
Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
Angesichts der Verzweigtheit und Vielgestaltigkeit der historisch ohne einheitlichen Plan gewachsenen Regelungen sei es aber zunächst dem Gesetzgeber überlassen, in welcher Zeitfolge er die gebotenen Änderungen auf den verschiedenen Gebieten vornehmen will (12. Oktober 1976 - 1 BvL 9/74 - BVerfGE 43, 13, 22). - BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75
Arbeiter/Angestellte
In einer späteren Entscheidung wird indessen ausgesprochen, daß der Gesetzgeber die gebotenen Gesetzesänderungen innerhalb vertretbarer Zeiträume in den Teilbereichen lösen solle, in denen damit zu rechnen sei, daß das ohne erhebliche Eingriffe in die Systematik verschiedener Regelungsbereiche und ohne nennenswerte finanzielle Auswirkungen gelingen könne (BVerfGE 43, 13 (22)).Damit wird gleichzeitig deutlich, daß ich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 121 (140)), "nach der es dem Gesetzgeber bei historisch ohne einheitlichen Plan gewachsenen Regelungen überlassen bleiben muß, in welcher Zeitfolge er gebotene Änderungen und Verbesserungen vornehmen wolle", eine höhere Bedeutung beimesse, als es der Senat unter Berufung auf die Entscheidung in BVerfGE 43, 13 (22) getan hat.
- BSG, 20.06.2002 - B 13 RJ 45/01 R
Waisenrentenanspruch eines Behinderten in der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auch wenn die Fürsorge für Hilfebedürftige zu den selbstverständlichen Verpflichtungen eines Sozialstaates gehört und die Verpflichtung einschließt, jugendlichen Waisen, die sich nicht selbst unterhalten können, Hilfe zu leisten, so obliegt die Entscheidung darüber, wie den Waisen Schutz zu gewähren ist, dem Gesetzgeber, welchem die Verfassung einen weiten Spielraum für seine Gestaltung belässt (BVerfGE 43, 13 = NJW 1977, 1333).Da insbesondere Waisenrenten weniger auf dem versicherungsrechtlichen als auf dem fürsorgerischen Prinzip beruhen (BVerfGE 76, 256, 301; BVerfGE 43, 13 = NJW 1977, 1333, 1334; BVerfGE 17, 1 = NJW 1963, 1723), erscheint es sachgerecht, wenn der Gesetzgeber - iS einer Abgrenzung von Risikobereichen - diese Fürsorgeverpflichtung ab einem bestimmten Lebensalter der Waisen als eine Aufgabe der Allgemeinheit und nicht mehr allein oder vorrangig der Versichertengemeinschaft ansieht.
- BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09
Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige …
Der allgemeine Gleichheitssatz enthält kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen mit anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen gleich zu regeln (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 43, 13 ; 75, 78 ). - BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen …
Der allgemeine Gleichheitssatz enthält kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in unterschiedlichen Ordnungsbereichen gleich zu regeln (stRspr; vgl zB BVerfGE 40, 121, 139 f; 43, 13, 21; 75, 78, 107;… BVerfG SozR 4-2600 § 96a Nr. 10 RdNr 13) .Denn trotz der im Wesentlichen gleichen Unterhaltsersatzfunktion der Waisenrenten des Versorgungsrechts und der Waisenrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat das BVerfG wegen der Eigenständigkeit der beiden Rechtsbereiche die unterschiedliche Ausgestaltung der Waisenrenten (stets) als mit dem GG vereinbar gesehen (vgl BVerfGE 40, 121, 139 f; 43, 13, 21;… vgl auch Senatsurteil vom 20.6.2002 - aaO S 45 f) .
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07
Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - gewöhnlicher Aufenthalt in Thailand - …
Die sich aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) ergebende Pflicht des Staates zur Gewährleistung eines Existenzminimums (vgl. hierzu zuletzt Bundesverfassungsgericht , Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - NJW 2010, 505) erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (vgl. schon BVerfGE 40, 121, 133; 43, 13, 19; 82, 60, 80 f.). - VGH Baden-Württemberg, 06.02.2019 - 4 S 861/18
Berücksichtigung von Zeiten einer Beurlaubung oder Freistellung zur …
Ein Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen mit anderen systematischen Zusammenhängen gleich zu regeln (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 43, 13 ; 40, 121 ), enthält der allgemeine Gleichheitssatz grundsätzlich nicht. - LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06
Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des § …
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
- BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO
- LAG Köln, 05.10.2001 - 4 (3) Sa 273/01
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der betrieblichen …
- BSG, 25.01.2017 - B 13 R 350/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - gerügter Verstoß gegen den …
- BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG …
- VGH Bayern, 02.11.2020 - 12 C 20.32011
Unterbringung anerkannter mittelloser Flüchtlinge in (staatlichen) Unterkünften
- BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86
LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag
- BVerfG, 12.06.1991 - 1 BvR 540/91
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einmaliger Leistungen für die Deckung von …
- BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an …
- LSG Sachsen, 29.11.2010 - L 7 SO 80/10
Anspruch auf Sozialhilfe für Deutsche im Ausland; unabweisbare außergewöhnliche …
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19
Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der …
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 12 C 23.563
Prozesskostenhilfe bei nachträglicher Geltendmachung von Unterkunftsgebühren oder …
- LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 508/11
Die Festsetzung des aktuellen Rentenwertes zum 01.07.2010 durch § 1 Abs. 1 der …
- LSG Bayern, 16.01.2013 - L 1 R 401/11
Die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2010 durch § 1 Abs. 1 der …
- VG Saarlouis, 06.10.2017 - 6 K 1258/16
Härtefall gemäß RdFunkBeitrStVtr SL § 4 Abs 6 RBSTV
- BSG, 29.08.1990 - 9a/9 BVs 38/89
§ 35 Abs. 1 BVG - Anwendung auf nicht kriegsbeschädigte erwerbsunfähige …
- VGH Bayern, 10.07.2023 - 12 C 23.30311
Zur nachträglichen Festsetzung von Unterbringungsgebühren gegen anerkannte …
- VGH Bayern, 31.05.2023 - 12 C 23.30271
Kostenfestsetzung für die Unterbringung anerkannter mittelloser Flüchtlinge in …
- LSG Bayern, 09.04.2013 - L 13 R 372/11
Die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2010 durch § 1 Abs. 1 der …
- VerfGH Berlin, 24.01.2002 - VerfGH 148/01
- VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.30452
Nachträgliche Festsetzung von Unterbringungsgebühren gegen anerkannte mittellose …
- VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.1307
Erlöschen der Gebührenschuld durch Abtretung an Erfüllungs statt
- LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3216/13
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 5 R 1496/14
- BSG, 25.05.1993 - 4 RA 37/92
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Gewährung einer Halbwaisenrente - Zahlung einer …
- VGH Bayern, 12.07.2023 - 12 C 22.30494
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Ablehnung des Erlasses von Unterkunftsgebühren
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2003 - L 3 RJ 4/02
Rentenversicherung
- LSG Schleswig-Holstein, 15.01.2004 - L 5 LW 6/03
Kürzung und Verpflichtung zur teilweisen Rückzahlung der Altersrente; …
- VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 ZB 23.30450
Nachträgliche Festsetzung von Unterbringungsgebühren gegen anerkannt mittellose …
- BSG, 12.03.1985 - 11a RA 20/84
- BSG, 26.10.1983 - 1 BA 111/83
- BSG, 11.06.1975 - 12 S 3/74
Anwendung von Vorschriften - Verfassungsmäßigkeit - Gegenstand von Entscheidungen …